Friedhöfe und Trauer

Friedhöfe vor Ort

Lesen Sie mehr über unsere Friehöfe in Großsolt, Freienwill, Husby, Hürup und Rüllschau.

Was tun im Trauerfall?

Lesen Sie hier was zu tun ist, wenn Sie einen Trauerfall in der Familie haben.

Welche Bestattung?

Hier können Sie herausfinden, welche Bestattungsformen es gibt und welche Form die Richtige für Sie ist.

Was tun im Trauerfall?

Bei einem Sterbefall in der Wohnung müssen Sie sofort den nächsten erreichbaren Arzt benachrichtigen, möglichst Ihren Hausarzt oder den zum Notdienst bereiten Arzt. Der Arzt stellt die Todesbescheinigung aus.

Danach sollten Sie mit Ihrem Pastor, bzw. einem seiner Beauftragten und mit einem Bestattungsinstitut Verbindung aufnehmen. Telefonnummern Ihrer Ansprechpartner der Kirchengemeinde finden Sie auf der Seite Ihre Ansprechpartner. Ihr Pastor steht Ihnen in Ihrer Trauer und mit den vielen offenen Fragen zur Seite. Er bespricht mit Ihnen die Grablage auf dem Friedhof, die Gestaltung der Trauerfeier und hat auch nach der Beisetzung ein offenes Ohr für Sie. Das Bestattungsinstitut regelt auf Ihren Wunsch sämtliche Formalitäten.

Die Aufbahrung des Sarges in der Kirche, der Trauergottesdienst, das Orgelspiel und die Besuche des Pastors sind für Kirchenmitglieder kostenfrei. Falls Sie zur Trauerfeier statt Kränzen um eine Spende zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung bitten, richtet der Bestatter gerne ein Sonderkonto ein und lässt Ihnen die Schlussabrechnung und den Abschlusskontoauszug zukommen, nachdem das Sonderkonto wieder erloschen ist. Sollten Sie uns als Kirchengemeinde oder die Sozialstation im Amt Hürup bedenken wollen, können Sie auch unsere direkte Bankverbindung angeben (Bitte im Büro erfragen). Wir senden den Spendern eine Spendenbescheinigung zu.

Diese Informationen werden über den Pastor oder die Bestatter den Angehörigen Verstorbener auch schriftlich ausgehändigt. Ein Sonderdruck ist auch im Kirchenbüro erhältlich.

Welche Bestattung?

Die Friedhöfe in Großsolt, Freienwill, Husby, Hürup und Rüllschau werden durch die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Magdalenen Nordwestangeln geführt. Als Landfriedhöfe sind diese Orte ein Refugium für Fauna und Flora und beten den Besuchern Stille und eine Umgebung der Beschaulichkeit.

Die Friedhöfe mit ihren Grabstellen sind ein sichtbares Zeichen der Vergänglichkeit des Menschen. Zugleich ist ein Friedhof ein Ort, an dem die Kirche die Botschaft verkündet, dass Christus dem Tode die Macht genommen hat und denen, die an ihn glauben, das ewige Leben geben wird. Er ist auch ein Garten des Lebens, in dem sich die Vielfalt von Gottes Schöpfung und christlicher Verantwortung für die Umwelt in Form der Bepflanzung und Pflege der Grabstätten zeigen soll. Die Friedhöfe dienen der Bestattung der Glieder der Kirchengemeinde sowie allen Personen, die beim Ableben im Bereich der Kirchengemeinde Magdalenen Nordwestangeln ein Recht auf Bestattung besaßen.

In verschiedenen, umfangreichen Bestattungsformen bieten die Friedhöfe die Möglichkeiten, wie sie die Gesellschaft in ihrer ständigen Verwandlung wünscht und lebt.

Grabarten

An dieser Stelle kann nur ein allgemeiner Überblick gegeben werden, der nicht alle nach der Friedhofssatzung gegebenen Möglichkeiten zeigt. Die Friedhofsverwaltung gibt über die Kirchenbüros jederzeit gerne weitergehende Auskünfte!

Auf unserem Friedhof sind Erdbestattungen im Sarg oder Urnenbestattungen nach einer Einäscherung möglich. Die Ruhezeit bei einer Erdbestattung beträgt 30 Jahre, bei einer Urnenbestattung 20 Jahre.
Erdbestattungen

Bei Erdbestattungen handelt sich um Wahlgrabstätten, die eine Verlängerung der Ruhezeit möglich machen.  Den Ort für ein Wahlgrab können Sie sich mit der Friedhofsverwaltung auf dem Friedhof aussuchen. Der Ort für ein Reihengrab wird von der Friedhofsverwaltung festgelegt. Das Nutzungsrecht an einem Reihengrab kann über das Ende der Ruhezeit hinaus nicht verlängert werden.

Familiengräber sind Wahlgrabstätten: Wenn Sie später weitere Familienangehörige auf derselben Grabstelle beisetzen wollen, besteht dazu die Möglichkeit. Die zunächst noch nicht benötigten Grabstellen können Sie dabei in Form eines Vorerwerbs in 5-Jahresschritten reservieren. Das Nutzungsrecht für ein Wahlgrab läßt sich zeitlich verlängern, wenn es der Friedhofsplanung nicht entgegensteht.
Bei Wahlgräbern können Sie entscheiden, ob Sie ein Erdrasenwahlgrab anlegen oder ob Sie Ihr Grab bepflanzen möchten. Ein Rasengrab wird vom Friedhofsbediensteten gemäht und darf darum nicht bepflanzt oder mit Blumenschmuck belegt werden. Ein bepflanztes Grab pflegen Sie selbst, oder Sie beauftragen ein Gärtnerunternehmen mit der Pflege.